
Neuer Widerrufsbutton für Onlineshops
Deutschland wandelt EU 2023/2673 Richtlinie in deutsches Recht
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Betreiber:innen von Onlineshops und anderen digitalen Verkaufsplattformen ihren Kund:innen eine elektronische Widerrufsfunktion anbieten, mit der abgeschlossene Verträge einfach per Klick widerrufen werden können.
Diese Pflicht ergibt sich aus einem aktuellen Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (Pressemitteilung des BMJV zum Gesetzentwurf) zur Umsetzung der EU-Verbraucherschutz-Richtlinie EU 2023/2673 in deutsches Recht. Diese Richtlinie fordert eine “funktionierende und leicht zugängliche” Online Widerrufsmöglichkeit.
Was ist der Widerrufsbutton
Der Widerrufsbutton ist die Möglichkeit Kund:innen in Online-Shops, einen bereits abgeschlossenen Vertrag direkt und ohne Umwege zu widerrufen. Statt umständlich Formulare auszudrucken oder E-Mails zu schreiben, reicht künftig ein Klick, um den Widerruf einzuleiten.
Für wen gilt die Pflicht?
Die neue Pflicht betrifft alle Unternehmen, die Verträge online mit Verbrauchern abschließen - also typischerweise B2C-Webshops oder Plattformen mit Waren, digitalen Dienstleistungen oder Abonnements. Ist kein Widerrufsrecht gesetzlich vorgesehen (z.B. bei reinen B2B-Verträgen), entfällt die Pflicht.
Wie muss der Widerrufsbutton eingebunden werden?
Für eine korrekte Einbindung, müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Gut sichtbar und eindeutige Beschriftung: z.B. “Vertrag widerrufen”
- Immer verfügbar: Er muss während der gesamten gesetzlichen Widerrufsfrist angezeigt werden
- Zugänglich ohne Login: Kund:innen müssen den BUtton auch ohne Konto erreichen können
- Zweistufiger Prozess: Nach dem Klick muss eine Folgeseite erscheinen, auf der Kund:innen ihren Vertrag identifizieren und den Widerruf bestätigen können - inklusive Eingangsbestätigung per E-Mail.
Warum ist diese Regelung wichtig?
Mit dem Widerrufsbutton setzt die EU-Richtlinie auf mehr Verbraucherschutz im E-Commerce. Der Widerruf soll so unkompliziert werden wie der Kauf selbst. Das stärk das Vertrauen in Online-Shops und sorgt für mehr Transparenz im Bestellprozess.
Der Widerrufsbutton ist kein optionales Feature mehr, sondern ab Sommer 2026 gesetzlich verpflichtend für viele Online-Shops in der EU.
Wir empfehlen frühzeitig mit der Einbindung des neuen Widerrufsprozesses zu beginnen, da bislang viele Shop-Systeme noch keine Standardlösung anbieten.